Finanzierung des Straßenausbaus

Wie wird der Erhalt unserer Ortsstraßen finanziert


Auf den Punkt

Alle Ortsstraßen müssen von Zeit zu Zeit ausgebaut bzw. saniert werden, um die Verkehrssicherheit zu wahren. Im allgemeinen werden die Kosten von den Bürgern und der Kommune getragen. Hierzu gibt es zwei Beitragssysteme, zum einen den Einmalbeitrag, bei dem nur die Immobilienbesitzer in der jeweiligen Straße an den Kosten beteiligt werden, und zum anderen den wiederkehrenden Beitrag, bei dem alle Immobilienbesitzer im Ort finanziell am Ausbau aller Ortsstraßen beteiligt werden.

Bisher gibt es in Weilerbach das System des Einmalbeitrags. Die von der CDU-Fraktion favorisierte Alternative der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge konnte sich lange Zeit politisch nicht durchsetzen.

Dann hatte die Landesregierung in Mainz das Finanzierungssystem der wiederkehrenden Beiträge für alle Kommunen bis zum Jahr 2024 vorgeschrieben.

Die Umsetzung für Weilerbach ist jetzt von der Verwaltung abgeschlossen und wird in naher Zukunft der Bevölkerung vorgestellt.

Die ersten unter dem neuen Finanzierungssystem ausgebauten Straßen werden wahrscheinlich die Ring-, Berg- und Talstraße sein.

Unser Standpunkt

Wir sind für die die sozialverträgliche Finanzierung der notwendigen Instandsetzung unserer Ortsstraßen mit dem System der wiederkehrenden Beiträge. Sobald eine Straße ausgebaut wird, errichten alle Immobilienbesitzer im Ort anteilig einen geringen Beitrag. Dies verhindert die hohen Beiträge im aktuellen System des Einmalbeitrags, wenn wenige Bürger eine ganze Straße mitfinanzieren müssen.

Uns wäre natürlich der Vorschlag der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion in den Beratungen zum Landeshaushalt 2019/2020 zur Ersetzung der Bürgeranteile und damit zur faktischen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge lieber gewesen. Aber die Landesregierung wollte sich dem leider nicht anschließen und hat stattdessen vor der letzten Landtagswahl das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge auf den Weg gebracht.

Dies entlastet die Bürger zwar nicht so wie im CDU-Vorschlag, jedoch ist das Gesetz für Weilerbach bereits ein Fortschritt. Nach mehreren gescheiterten CDU-Anträgen zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge hat uns schließlich die Landesregierung dankenswerterweise unter die Arme gegriffen. Mit der Einführung dieses Finanzierungssystem für alle Kommunen musste auch der Gemeinderat von Weilerbach einlenken.

Unser letzter Antrag beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der wiederkehrenden Beiträge anzugehen.